Zentrale Frage bei einer Trennung oder Scheidung ist, wer von den Ehegatten dem anderen Unterhalt zu zahlen hat. Dieses Thema ist umso wichtiger, wenn gemeinsame Kinder aus der Verbindung hervorgegangen sind. Als spezialisierter Anwalt in Hagen nimmt sich Martina Mende dieser Thematik gerne an. In der Regel ist der erwerbstätige Ehegatte unterhaltspflichtig. Neben einem Trennungsunterhalt gibt es außerdem einen Ehegattenunterhalt nach der Scheidung. Ergänzend dazu ist der verdienende, ehemalige Ehegatte zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Dieser Anspruch leitet sich aus § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ab.
Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens nach einer Trennung fällt ebenfalls in den Bereich des Familienrechts. Für den Fall, dass die Eheleute etwa zusammen ein Haus oder eine Wohnung besitzen, müssen die Besitzstandsverhältnisse nach der Scheidung geklärt werden. Die Fachanwältin für Familienrecht in Hagen, Martina Mende, gibt auch hierzu fundiert Auskunft.
Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder nach der Scheidung? Diese Fragen stellen sich viele betroffene Elternteile. Sofern über diesen Punkt Uneinigkeit zwischen den Eheleuten herrscht, kann die Hinzuziehung eines Fachanwalts ratsam sein. Die in Hagen tätige Juristin Martina Mende übernimmt dabei auf Wunsch eine vermittelnde Rolle. Ferner ist ein gemeinsames Sorgerecht der Normallfall. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich allerdings ein alleiniges Sorgerecht vor Gericht erwirken.
Wer Probleme bei einer späteren Trennung vermeiden möchte, sollte den Abschluss eines Ehevertrags in Erwägung ziehen. In ihrer Kanzlei informiert Martina Mende gerne zu den Gestaltungsmöglichkeiten eines solchen Vertrags. Darüber hinaus ist die Fachanwältin für Familienrecht die geeignete Ansprechpartnerin für Fragen, die das Gewaltschutzgesetz betreffen.