Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn von einem Verkehrsteilnehmer eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Das Vergehen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken sein. Zu geringer Abstand zum Vordermann und das Überfahren einer roten Ampel werden bestraft. Alkohol am Steuer und Telefonieren ohne Freisprechanlage begründen einen Bußgeldbescheid. Zu den häufig begangenen Ordnungswidrigkeiten zählen auch Mängel an Fahrzeugen und das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette.
Handelt es sich nur um ein geringfügiges Delikt, wie beispielsweise ein Parkvergehen, wird die Verordnung eines Verwarngeldes ausgesprochen. Wird dies nicht fristgerecht bezahlt, ergeht ein Bußgeldbescheid.
Der Bußgeldbescheid enthält die zu erwartende Strafe für das Fehlverhalten. Neben den persönlichen Daten enthält er Zeit und Ort des festgestellten Vergehens. Außer der Art des Vergehens und der Rechtsgrundlage enthält der Bescheid Informationen zu zusätzlich verhängten Punkten oder einem Fahrverbot. Die Rechtsbehelfsbelehrung liefert Hinweise zur Möglichkeit eines Einspruches.
Rechtsanwalt Karsten Mende weiß, dass für die Ausstellung der Bußgeldbescheide nicht das Gericht, sondern die Bußgeldstelle verantwortlich ist.
Das Bußgeldverfahren ist meistens schnell erledigt. Die Behörde ermittelt den Sachverhalt der Ordnungswidrigkeit und stellt den Bußgeldbescheid zu. Wird der Betrag bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.
Gibt es Unklarheiten, wird ermittelt, ob der Halter des Wagens tatsächlich der Fahrer war. Wird das bestätigt, kommt der Bußgeldbescheid per Post und eventuelle Punkte werden eingetragen.
Wird der Bescheid vom Fahrzeughalter nicht akzeptiert, muss Einspruch erhoben werden. Bereits jetzt bringt der Anwalt in Hagen Vorteile. Er hilft bei der formgerechten Erstellung des Einspruchs. Die zuständige Behörde prüft die Schriftform und die fristgerechte Einbringung. Zudem sammelt sie weitere Beweise und wertet diese aus. Eine Entscheidung wird in der Hauptverhandlung gefällt. Das Urteil kann mit einer Rechtsbeschwerde angefochten werden.
Ordnungswidrigkeiten haben eine reguläre Verjährungsfrist von drei Monaten. Es ist wichtig, den Bußgeldbescheid in Bezug auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Stimmen Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten? Oftmals ist auch der Name falsch geschrieben. Mögliche Ansatzpunkte für erfolgreiche Einsprüche des Anwalts gegen einen Bußgeldbescheid sind Verjährung und Messfehler sowie ein unscharfes Foto.
In der Kanzlei Mende & Mende in Hagen findet sich auch ein Anwalt für Familienrecht.